9 mm Werkstoff Kunststoff Werkstoffgüte Polyamid (PA) Oberflächenschutz unbehandelt Halogenfrei ja Glasfaserverstärkt nein Schutzart (IP) IP68 Schlagfest nein Farbe lichtgrau RAL-Nummer 7035 Biegeschutz nein Mit Gegenmutter nein In Öffnung einrastend nein Ausführung gerade Mehrfach Dichteinsatz nein Flachkabelverschraubung nein Mit Zugentlastung ja Art der Dichtung Dichtring Teilbare Verschraubung nein Einsatztemperatur -40
30 mm Anzahl der Kabel/Rohre 1 Ausführung geschlossen Befestigungsart Schraubloch Werkstoff Stahl Oberflächenschutz galvanisch/elektrolytisch verzinkt Halogenfrei nein UV-beständig ja Geeignet im Brandschutzbereich nein Kunststoffummantelt nein
Technische Details Breite 300 mm Höhe 450 mm Tiefe 209 mm Werkstoffgüte sonstige Ausführung der Oberfläche unbehandelt Farbe grau RAL-Nummer 7035 Freistehend nein Bodenstehendes Wandmodell nein Geeignet für Wandmontage ja Eckmodell nein Zwischeneinbau nein Koppelbar nein Mit Montageplatte nein Montageplatte tiefenverstellbar nein Geeignet für Wandeinbau nein Mastbefestigung ja Mit Tür nein Mit Sichttür nein Mit Lüftungstür nein Mit rückseitiger Tür nein Mit Oberteil ja Transparenter Deckel nein Geeignet für metrische Montage ja Geeignet für Außenaufstellung ja Schrägdach nein Vorprägungen nein EMV-Ausführung nein Schutzart (IP) IP65 Wärmeverlustkapazität (Delta T 20 K) nach IEC/TR 60890
5 mm Winkel Leiterplatte/Leiteranschluss 90° (vertikal nach oben) Bemessungsstrom In 17
Die GGM MS Sechskantmutter erfüllt die Norm EN 60423 und ist ideal für Anwendungen
Niedax - Ausleger für Kabeltragsystem Wandausleger KTA 300 Unterflursysteme und Zubehör 9 mm Werkstoff Kunststoff WerkstoffgüteHngestiel und Wandausleger, standard, zur Wand und Hngestielmontage, einschlielich galvanisch verzinkten anteilmigem Befestigungszubehr. Die Tragfhigkeitsangaben gelten nur bei ausreichender Verankerung mit dem tragenden Untergrund bzw. bei vorschriftsmigen Montagen an Hngestielen. Zur Verwendung im Funktionserhalt bzw. fr Unterdecken mit brandschutztechnischen Anforderungen (Muster Leitungsanlagen Richtlinie MLAR 2 2015) bitte Zusatzvorschriften